Krebsfrüherkennung
Gynäkologische Erkrankungen sind vielfältig und können alle weiblichen Genitalorgane betreffen. V.a. bösartige Erkrankungen der Brust und der Genitalien können dabei frühzeitig erkannt und entsprechend behandelt werden. Die Kosten für die hierzu angebotenen Früherkennungsuntersuchungen werden von den Krankenkassen in den meisten Fällen übernommen. Zusätzliche Maßnahmen, wie Ultraschalluntersuchungen und spezielle Laboruntersuchungen, können zudem zu einer Erhöhung der Sicherheit in der Erkennung derartiger Krebserkrankungen führen.
Ab dem 20. Lebensjahr hat jede Frau einen Anspruch auf die Untersuchung des Unterbauches und der Genitalien, auf ein Gespräch bezüglich Vorerkrankungen und Erkrankungen im Familienkreis sowie auf die Durchführung eines Tests zur Untersuchung auf Gebärmutterhalskrebs, den sog. PAP-Abstrich. Hierbei handelt es sich um eine Untersuchung von Zellen des äußeren und inneren Muttermundes mittels einer Spezialanfärbung dieser Zellen. Nicht jeder entnommene Abstrich führt bei Auffälligkeiten sofort zur Diagnose Gebärmutterhalskrebs. Häufig führen entzündliche Veränderungen und hormonelle Dysbalancen zu einer Veränderung in den Zellen. In den meisten Fällen erfolgt daher eine zeitlich engmaschigere Kontrolle sowie ggf. eine entsprechend der Ursache kalkulierten Therapie. In den Fällen, in denen wiederholt ein auffälliges Ergebnis gefunden wird, erfolgt die genauere Abklärung mittels weiterer Tests.
Eine genauere Untersuchung als der PAP-Test stellt die Dünnschichtzytologie dar. Hierbei handelt es sich um einen flüssigkeitsbasierten Test, bei dem „nicht brauchbare Zellen“ vor der Untersuchung ausgewaschen werden. Ein Vorteil dieses Tests liegt darin, dass nur wenige Zellen zur Untersuchung notwendig sind und keine Quetschartefakte wie beim herkömmlichen Ausstreichen des Abstriches auf dem Objektträger auftreten können. Dadurch können die Zellen besser untersucht werden. Ein weiterer Vorteil besteht in der Möglichkeit der gleichzeitigen Bestimmung des HPV- Status. HPV ist ein Virus, welcher zur Gruppe der Herpesviren gehört und durch Geschlechtsverkehr übertragen wird. Häufig verläuft die Infektion blande und heilt aus. In manchen Fällen kann die Infektion zu Feigwarzen im Genital- sowie Mund-, Anal- und Rachenraum führen. Ein geringerer Teil steht im Zusammenhang mit der Entstehung von Gebärmutterhalskrebs. Ein Test auf HPV Erkrankung erfolgt nur bei auffälligen PAP- Abstrichen oder anderen Auffälligkeiten und gehört nicht zur Früherkennung. Die Dünnschichtzytologie gehört nicht zum gesetzlichen Screening und kann daher nur als individuelle Gesundheitsleistung angeboten werden. In den USA gehört die Dünnschichtzytologie mittlerweile zum etablierten Standard. In Deutschland wird derzeit der Stellenwert untersucht. Weitere Informationen finden Sie hier und hier.
Ab dem 30. Lebensjahr gehört zu den o.g. Untersuchungen das Abtasten der Brust und der dazugehörigen Lymphabflusswege dazu. Bei auffälligen Befunden erfolgt die zusätzliche Abklärung mittels Mammographie und Ultraschall. Neben dieser Früherkennungsuntersuchung ist jedoch jede Frau selbst angehalten, regelmäßig – bestmöglich einmal im Monat – ihre Brust selbst abzutasten. Sollten Sie einen Knoten tasten, stellen Sie sich umgehend bei uns vor, damit eine gezielte Diagnostik in die Wege geleitet werden kann. Weiterführende Informationen finden Sie unter auf dieser Seite.
Ab dem Alter von 50 Jahren werden alle Frauen bis zum Alter von 69 Jahren alle 2 Jahre im Rahmen des Mammographie-Screenings zu einer Röntgenuntersuchung der Brust eingeladen. Durch große Studien zu dieser Früherkennungsmaßnahme konnte gezeigt werden, dass bei regelmäßiger Untersuchung der Brust mit einer Röntgenuntersuchung die Sterblichkeit durch Brustkrebs erheblich gesenkt werden konnte. Durch eine frühzeitige Erkennung ist Brustkrebs heilbar, da durch diese Maßnahmen eben auch Vorstufen frühzeitiger erkannt werden. Informationen zum Mammographie-Screening in Mecklenburg Vorpommern finden Sie hier und hier.
Neben der eingehenden Untersuchung der Brust sowie der Genitalien erfolgt ab dem 50. Lebensjahr die Beratung zum Darmkrebs mit Untersuchung des Enddarmes durch Abtasten sowie die jährliche Untersuchung auf Blut im Stuhl. Ab dem 55. Lebensjahr erhält jede Patientin (und auch jeder Patient z.B. beim Hausarzt) eine 2. Beratung zur Möglichkeit der Früherkennung mittels Vorsorge-Darmspiegelung.
Auch die Harnblase kann von einer Krebserkrankung betroffen sein. Ein gesetzlich vorgesehenes Screening hierauf existiert nicht. Dieses kann nur im Rahmen der sog. Individuellen Gesundheitsleistungen angeboten werden.
Zu erwähnen sei schließlich noch die Möglichkeit der Hautkrebsfrüherkennung ab dem Alter von 35 Jahren. In 2 jährigem Abstand kann dabei ein Hautarzt konsultiert werden. Die Kosten hierfür werden ebenfalls von den Krankenkassen übernommen.